Kaskoschutz

 

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Informationen zu Teilkasko / Vollkasko

Welche Unterschiede gibt es eigentlich zwischen Teilkasko Versicherung und Vollkasko Versicherung?

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Der in folgender Liste beschriebene übliche Leistungskatalog kann bei den einzelnen Versicherungsunternehmen teilweise modifiziert sein.
Manche Versicherer versichern zum Beispiel nicht nur Haarwild, sondern auch Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen. 
Zu beachten ist allerdings, das nur Versicherungen die den Wortlaut "Alle Tiere" verwenden, einen umfassenden Schutz im Falle eines Unfalls mit Tieren bieten.
Die Typenklassen-Einstufung bestimmt den Jahresbeitrag bei der jeweiligen Versicherung. Die Höhe des Beitrages hängt auch von der Regionalklasse ab (der Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet ist).
Schadenfreiheitsrabatte werden bei der Teilkaskoversicherung nciht berücksichtigt.
Wie üblich kann auch bei der Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.

  • Brand und Explosion
  • Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl
  • Raub
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
  • Haarwild
  • Glasbruchschäden
  • Schmorschäden
  • Marderbiss

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sie deckt keinerlei Schäden am Unfallgegnerfahrzeug ab, sondern lediglich Schäden am eigene Auto.
Die Vollkaskoversicherung schliesst die Teilkaskoversicherung mit ein.

Da rechtlich gesehen, Teil- und Vollkasko zwei eigenständige Verträge sind, wird der anteilige Beitrag zur Teilkasko durch einen eventuell vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt nicht ebenfalls reduziert.
Ausserdem führen Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.

In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:

  • Selbst verschuldete Unfälle
  • der Unfallgegner ist zahlungsunfähig
  • der Schadenverursacher ist nicht haftbar zu machen ist (Beispiel Kleinkinder)
  • der Unfallverursacher ist nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)